Für die von uns angebotenen Reisen und Dienstleistungen werden die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen Vertragsbestandteil:
1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Sie können Ihre Reise mündlich, telefonisch, elektronisch (online) oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die pro4you event GmbH zustande. In der Reisebestätigung sind die wesentlichen Reiseleistungen aufgeführt.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt vom Kunden direkt gegenüber der pro4you event GmbH per Überweisung. Bei einer Überweisung von einem ausländischen Konto gehen alle hierfür anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden.
2.2 Ab Erhalt der Reisebestätigung, ist eine Anzahlung in Höhe von 700,- Euro pro Paar zuzüglich eventueller Versicherungsprämien unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) zur Zahlung fällig.
2.3 Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist die pro4you event GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren; dies gilt nicht, wenn eine durch die pro4you event GmbH zuzurechnende Verzögerung bei dem Erhalt der Buchungsbestätigung vorliegt.
2.4 Der restliche Reisepreis ist spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zahlbar. Wird die Restzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist die pro4you event GmbH berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter 5.1 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend zu machen.
2.5 Bei kurzfristigen Reisebuchungen, insbesondere bei Buchungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor Reisebeginn, haben Sie Zug um Zug gegen Übergabe der Reisebestätigung den vollständigen Reisepreis zu zahlen. Die Abwicklung erfolgt in Absprache.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Webseite: www.eroluna.de/auszeit
3.2 Sonderwünsche, die auf der Bestätigung lediglich vermerkt werden, sind grundsätzlich unverbindlich und nicht Vertragsbestandteil.
4. Preise
4.1 Der Reisepreis ist unter Preise im Angebot ersichtlich und richtet sich nach der jeweiligen Zimmerkategorie.
5. Rücktritt durch den Reisegast/Umbuchung
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der pro4you event GmbH per E-Mail oder schriftlich zu erklären.
Es fallen dann folgende Stornogebühren an:
– bis zum 01.05.2024 250,- Euro pro Paar
– bis zum 01.07.2024 700,- Euro pro Paar
ab 60 Tage vor dem Termin 95 % des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises
5.2 Zur Vermeidung der Belastung mit den vorbeschriebenen Rücktrittsgebühren im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend angeraten.
6. Vorzeitiger Abbruch der Reise
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind – z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderweitigen, auch zwingenden Gründen, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
7. Reiseversicherung und -schutz
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und eine Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.
8. Rücktritt/Kündigung pro4you event GmbH , Mindestteilnehmerzahl
8.1 Die pro4you event GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
– bis 90 Tage vor Reiseantritt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 50 % Auslastung nicht erreicht wird.
8.2 Die Rücktrittserklärung von der pro4you event GmbH im Falle des Rücktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt. Macht der Reisende von der Möglichkeit einer Umbuchung keinen Gebrauch, erhält er den von ihm auf den Reisepreis bereits bezahlten Betrag unverzüglich zurückerstattet.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt
9.1 Erschwerungen, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände oder Anordnung (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Vertragsparteien zur Kündigung des Reisevertrages.
10. Gewährleistung und Abhilfe
10.1 Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so sind Sie verpflichtet, den Reisemangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Mängelanzeige vor Ort ist nur dann entbehrlich, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
10.2 Die Mängelanzeige ist unverzüglich gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort zu erstatten. Die Reiseleitung darf lediglich Ihre Beanstandungen aufnehmen und bestätigen, sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche vor Ort anzuerkennen.
10.3 Sie können bei mangelhafter Leistung Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht nach Wahl von der pro4you event GmbH in Beseitigung des Mangels oder Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung der pro4you event GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die pro4you event GmbH für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Die pro4you event GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
11.3 Die Beteiligung an Sport- oder anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten von dem Reisenden vor einer Inanspruchnahme überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet die pro4you event GmbH nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.
12. Ausschlussfrist/Verjährung/Abtretungsverbot
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Reise gegenüber der pro4you event GmbH unter der angegebenen Anschrift geltend zu machen. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Die Anspruchsmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber bzw. die Einreichung der Anmeldung bei dem Reisevermittler, bzw. dem vermittelnden Reisebüro genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche des Kunden gegenüber der pro4you event GmbH nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 13.4.
12.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
13. Gerichtsstand
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Anschrift und Sitz der pro4you event GmbH ist Pulsstrasse 57, 70794 Filderstadt Handelsregister im Amtsgericht Stuttgart HRB 746489
13.3 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
13.4 Ein Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
14. Sonstiges
14.1 Alle von der pro4you event GmbH erfassten Daten, die der Reisende im Rahmen seiner Reiseanmeldung an die pro4you event GmbH weitergeleitet hat, werden nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung verwendet und gespeichert.
14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit der Reisebedingungen und/oder des Reisevertrages im Übrigen.